Wortlaut Satzungsänderung Freie Wähler Laupheim e.V.

für die Mitgliederversammlung am 23. März 2023

Bisher § 7 Ziffer 3 der Vereinssatzung:

3.    Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstands

       oder einer seiner Stellvertreter.

       Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen ist vom Vorsitzenden, bei

       dessen Verhinderung vom 1. stellvertretenden Vorsitzenden durch Veröffent-

       lichung in der „Schwäbischen Zeitung“ unter Einhaltung einer Frist von

       4 Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnung einzuberufen.

Neu § 7 Ziffer 3 der Vereinssatzung:

3.    Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstands

       oder einer seiner Stellvertreter.

       Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorsitzenden, bei

       dessen Verhinderung durch den 1. stellvertretenden Vorsitzenden, in Textform (Email, Fax oder Brief) unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnung.